Arbeitsplatzgestaltung Richtige ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern erleichtert auch den täglichen Arbeitsablauf. Auf Grund unserer Erfahrungen können wir Sie bereits in der Planungsphase auf Details aufmerksam machen, die große Vorteile bringen.
Arbeitsplatzevaluierung Auf Grund der gesetzlichen Lage wird die Evaluierung für jeden Betrieb (sofern dies nicht jetzt schon vorgeschrieben ist) Pflicht. Wir unterstützen Sie entweder bei der Evaluierung bzw. führen diese auch für Sie durch.
Sicherheitsfachkraft / Sicherheit-Ing. Wir stehen Ihnen in dieser Funktion zur Verfügung und können gegenüber den Behörden auch als Sicherheitsfachkraft bzw. Sicherheits- Ing. nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) § 5 bzw. DGUV Vorschrift 2 “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” gemeldet werden. Ihr Vorteil => Sie brauchen für die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinsatzzeit (unternehmensabhängig) keine eigene Sicherheitsfachkraft aus- und fortzubilden, bzw. einzustellen.
Betriebsarzt Arbeitsmedizinische Betreuung, deren Grundlage im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) § 2 und in der DGUV Vorschrift 2 “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” verankert ist, decken wir durch einen qualifizierten Arbeitsmediziner/Betriebsarzt ab.
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