SI-GE-Koordinator
Auf Grund der EG-Richtlinie 92/58 (EG-Baustellenrichtlinie) wurde in Deutschland zum 1. Juli 1998 die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz (BaustellV) in Kraft gesetzt.
Dies bedeutet, dass dem Bauherrn zusätzliche Pflichten bei der Planung und der Ausführung seines Bauvorhabens auferlegt werden. Nach § 3 BaustellV können wir die Tätigkeit als SI-GE-Koordinator wahrnehmen. Alle Voraussetzungen dazu erfüllt das Ing.-Büro Peter Wellbrinck.
Falls Sie nähere Informationen oder ein detailliertes Angebot wünschen, lassen Sie es uns wissen. Auch für ein persönliches Gespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung.
 

ElektroprüfungenElektro
Wir führen eine Anlagenüberprüfung durch und erstellen ein Sicherheitsprotokoll und nehmen auch die elektrischen Betriebsmittel ab nach diversen Rechtsvorgaben (u.a.DGUV Vorschrift 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”) bzw. VdS-Richtlinien.

Wiederkehrende Prüfungen
Wir erstellen Ihnen einen Prüfplan für sämtliche wiederkehrend zu prüfende Betriebseinrichtungen.
Wir überprüfen die elektrotechnischen Einrichtungen, ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, Tore, Krane, Leitern, Anschlagmittel, Betriebsmittel, Regalanlagen, Brandschutzeinrichtunen usw.
Selbstverständlich mit vorgegebenen Nachweisen.

Infektionsschutzgesetz (IFSG)Besteck
Belehrung über die Pflichten nach § 43 und die Tätigkeitsverbote nach § 42
des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) durch den Arbeitgeber, natürlich mit
geforderter Dokumentation.

© 2006 by V. Wohlfahrt (EDV- & Sportberatung) geändert am Montag, 13. Januar 2020