Aufgaben der Brandschutzbeauftragten
Sie können uns in dieser Funktion den Behörden melden. Wir verfügen über qualifizierte und ausgebildete Brandschutzbeauftragte nach dem Modell der CFPA Europe und der rfdb-Richtlinie 12-09/01 nach DIN 14096 Teil A, B und C.

Brandschutzpläne
Wir erstellen für Ihr Unternehmen den Brandschutzplan, einen Alarmplan, eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A,B,C sowie eine technische Beschreibung.

Alarmpläne
Wir regeln für Sie darin den Ablauf der zu treffenden Maßnahmen und den Einsatz von Personen und Mitteln.
Er ist nicht nur für Brandfälle, sondern auch für alle Unfälle, schwere Schäden und Katastrophen zu verwenden.

notfall 1

Feuerwehrpläne
Sie enthalten alle für die Feuerwehr relevanten Informationen und objektbezogenen Besonderheiten und dienen den Einsatzkräften zur raschen Orientierung. Der Feuerwehrplan muss maßstabgerecht und nach Normvorgaben in Absprache mit der jeweiligen örtlichen Feuerwehr erstellt und auf einem aktuellen Stand gehalten werden.
Der Feuerwehrplan ist ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen bzw. betrieblichen Brandschutzes. Die Ausführung nach DIN 14095 führen wir durch mit entsprechendem Aufbau und Inhalt.

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